Pflegegeld / Pflegesachleitung / kombinierte Leistung

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegeld?

Sie haben ein Anspruch auf Pflegegeld mit mindestens Pflegegrad 2, wenn Sie  zuhause von Angehörigen, Freunden, Ehrenamtlichen oder durch ein Pflegedienst gepflegt werden. Es ist dabei unerheblich, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Sobald sie Pflegegeld beziehen, ist es verpflichtend einen Beratungseinsatz durchführen zulassen. Der Intervall hängt von der Höhe des Pflegegrades ab. 


bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3

halbjährlich

bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5

vierteljährlich



Die Höhe des Pflegegeldes in Deutschland beträgt für das Jahr  2024 und 2025 

Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 2: 332 Euro pro Monat (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 3: 573 Euro pro Monat (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 4: 765 Euro pro Monat (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
Pflegegrad 5: 947 Euro pro Monat (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderung für die pflegerische Versorgung)

Das Pflegegeld ist die einzige Pflegeleistung, bei der ihnen das Geld zur freien Verfügung überlassen wird 


Welche Leistungen stehen mir bei welchen Pflegegrad zu?

Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Daher werden nur begrenzt Leistungen gewährt, wie z.B. Hausnotruf, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Pflegekurse für Angehörige und ein monatlicher Entlastungsbeitrag.

Bei den Pflegegraden 2 bis 5 werden die Leistungen in unterschiedlichster Art und unterschiedlicher Höhe gewährt und müssen immer beantragt werden. Wie z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbeitrag, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Pflegeberatung, Pflegekurse für Angehörige, Pflegeunterstützungsgeld usw.


Kombinationsleistung 

Wenn sie einen Anspruch auf Pflegesachleistungen, also ambulante Pflege, nur teilweise in Anspruch nehmen, können Sie den restlichen Anspruch als anteiliges Pflegegeld erhalten. So können sie ambulante professionelle Pflege und die Pflege durch Angehörige nach Ihren individuellen Bedürfnissen kombinieren. 
Sie müssen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, wenn sie die Kombinationsleistung wählen möchten. Da sie bei Pflegegrad 1 weder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten, kommt bei Pflegegrad 1 eine Kombinationsleistung nicht in frage.

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