Pflegeberatung - Was ist das?
In einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger Informationen über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen gesetzlich zustehen.
Wir schauen gemeinsam, ob Ihre Pflege gesichert ist und in welchen Bereichen wir Ihnen Hilfeangebote, wie zum Beispiel Beratungsauskünfte, Informationen zur Antragstellung, zum Entlastungsbeitrag und den Pflegeleistungen anbieten können.
Sie haben einen Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung, wenn Sie bereits einen Pflegegrad anerkannt bekommen haben. Darüber hinaus haben auch Personen einen Anspruch auf eine Pflegeberatung, die bereits bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf auf die Feststellung eines Pflegegrades gestellt haben und die einen deutlichen Hilfe- und Beratungsbedarf haben.
Die Pflegeberatung erfolgt auch bei minderjährigen Pflegebedürftigen.
Wie oft muss ein Beratungsgespräch erfolgen?
Pflegegrad 1 | ein Beratungsgespräch ist möglich, aber nicht verpflichtend |
Pflegegrad 2 und 3 | das Beratungsgespräch ist halbjährlich vorgesehen * |
Pflegegrad 4 und 5 | die Beratung muss vierteljährlich stattfinden * |
* sollte ein Beratungsgespräch nicht stattfinden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, und im Härtefall ganz einstellen
Wir helfen Ihnen bei Fragen, Terminanfragen gerne weiter.
Gerne können sich auf unserer Homepage umschauen. Wir haben viele weitere interessante Informationen rund um Pflege, Beratung und gesetzliche Grundlagen zusammen gestellt.